Religiöse Kopfbedeckung auf Passbildern — Land für Land (2026)
Hijab, Turban, Kippa in jedem von uns abgedeckten Land akzeptiert mit voll sichtbarem Gesicht. Länderspezifische Erklärungsanforderungen.
Kurze Antwort
Ja, in jedem von uns abgedeckten Land. Universalregel: religiöse Kopfbedeckung ist erlaubt, wenn Sie sie täglich aus echten religiösen Gründen tragen, und sie darf keinen Teil des Gesichts bedecken — Kinn, Stirn, Kieferlinie müssen sichtbar bleiben.
Was “Gesicht voll sichtbar” bedeutet
- Kinn bis Stirn frei. Hijab über die Stirn nach vorn gezogen scheitert.
- Kieferlinie sichtbar. Niqab, Schleier, Turban-Schal über den Kiefer scheitern.
- Ohrenpflicht variiert. Die meisten EU-Länder fordern keine sichtbaren Ohren mehr.
- Kein Schatten auf dem Gesicht durch die Kopfbedeckung.
Länder-spezifisch
- Niederlande: religiöse Kopfbedeckung akzeptiert, Ohren nicht erforderlich. Niqab muss für das Foto abgenommen werden.
- Deutschland: akzeptiert mit voll sichtbarem Gesicht.
- UK: akzeptiert, schriftliche Erklärung bei Erstantrag.
- Frankreich: für das Foto akzeptiert.
- USA: unterzeichnete Erklärung einer religiösen Autorität bei Erstantrag.
- IT, ES, BE, AT, CH: wie Deutschland.
Medizinische Kopfbedeckung
Aus medizinischen Gründen (Kopfverband, Chemo-Mütze, Bandage) gelten gleiche Regeln. Ärztliches Attest meist erforderlich.
Praktische Tipps
- So drapieren wie täglich getragen.
- Heller, neutraler Stoff vor hellem Hintergrund.
- Weiches gleichmäßiges Tageslicht von vorn.
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